Dr. Jörg Woweries, Kinderarzt und 25 Jahre in der Klinik Berlin-Neukölln überwiegend mit der Betreuung von Neugeborenen beschäftigt, widmet sich in diesem Artikel dem Personenstandsgesetz. Er zeigt die Grenzen dieses Gesetzes auf und diskutiert Möglichkeiten durch Ergänzungen bzw. Streichungen einen größeren rechtlichen Freiraum zwischen Mann und Frau zu schaffen.
Das Personenstandsgesetz (PStG) verlangt binnen einer Woche nach der Geburt eines Kindes mit uneindeutiger Geschlechtszugehörigkeit die Eintragung entweder als männlich oder als weiblich. Die Geschlechtszuweisung sollte jedoch auch Zwitter berücksichtigen, vor allem weil nach der Geburt noch nicht entschieden werden kann, ob sich das Individuum mit seiner eigenen Geschlechtsidentität im späteren Leben als männlich, weiblich oder einer dritten Version zugehörig sehen will. Der Weg über Gerichte, um die Eintragung im Personenstandsregister zu ändern, ist eine sehr große psychische und soziale Belastung für Betroffene. Sie kann und sollte durch folgende Ergänzung im § 21.3 PStG vermieden werden: Weiterlesen


