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	<title>Online-Diskurs Intersexualität</title>
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	<description>Leben zwischen den Geschlechtern</description>
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		<title>Online-Diskurs Intersexualität</title>
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		<title>Vielfältige Impulse durch Online-Diskurs</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Aug 2011 09:08:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Deutscher Ethikrat]]></category>
		<category><![CDATA[Diskurs]]></category>

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		<description><![CDATA[Acht Wochen nachdem der Deutsche Ethikrat seinen Online-Diskurs zum Thema Intersexualität gestartet hat, wird das Diskussionsforum am kommenden Sonntag geschlossen. Initiatoren und Redaktion sehen in über 650 Wortmeldungen vielfältige Impulse für die weitere Diskussion. Seit Anfang Juni haben intersexuelle Menschen, &#8230; <a href="http://diskurs.ethikrat.org/2011/08/vielfaltige-impulse-durch-online-diskurs/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Acht Wochen nachdem der Deutsche Ethikrat seinen Online-Diskurs zum Thema Intersexualität gestartet hat, wird das Diskussionsforum am kommenden Sonntag geschlossen. Initiatoren und Redaktion sehen in über 650 Wortmeldungen vielfältige Impulse für die weitere Diskussion.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Seit Anfang Juni haben intersexuelle Menschen, Wissenschaftler verschiedener Disziplinen und Mitglieder des Deutschen Ethikrates – mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten und aus ihrer jeweiligen Perspektive heraus – in 49 Fachbeiträgen, davon elf Videointerviews, und mehr als 650 Kommentaren intensiv über die gegenwärtige Situation intersexueller Menschen in Deutschland diskutiert. Etwa 32000 Seitenaufrufe stehen für die große Resonanz, die das Projekt nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern wie der Schweiz, Österreich, den Niederlanden und den USA gefunden hat.<span id="more-933"></span></p>
<p>Der Deutsche Ethikrat hat damit erstmals ein digitales und frei zugängliches Mittel der transparenten und partizipativen Kommunikation genutzt, um einen Dialog zwischen Betroffenen und Wissenschaftlern zu ermöglichen und das sehr komplex angelegte Thema Intersexualität einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.</p>
<p>Ein erster Blick auf die zahlreichen Wortmeldungen zeigt, dass zum Themenschwerpunkt Medizinische Eingriffe die meisten Kommentare eingegangen sind. Die größten Kontroversen zeichneten sich in Fragen des Personenstandsrechts ab.</p>
<p>Für Michael Wunder, Mitglied des Ethikrates und Sprecher der ratsinternen Arbeitsgruppe zum Thema Intersexualität war der Online-Diskurs für die weitere Arbeit des Ethikrates äußerst hilfreich: „Es sind wichtige und interessante Gesichtspunkte in die Debatte eingebracht worden, die in unserer Stellungnahme eine Rolle spielen werden.“ Die allgemeine Diskussionskultur bewertete Wunder positiv: „Überwogen haben inhaltliche und themenbezogene Einlassungen, manchmal hart formuliert, manchmal sehr persönlich, aber das gehört dazu und tut der Sache keinen Abbruch. Ein  Online-Diskurs ist bei allen damit verbundenen Schwierigkeiten, verletzt zu werden oder selbst zu verletzen, für alle Teilnehmenden eine gute Gelegenheit, sich in der Tugend des gegenseitigen Aushaltens zu üben. Ohne diese Tugend können wir so kontroverse Themen wie den Umgang mit Intersexualität in dieser Gesellschaft nicht fair, menschlich und demokratisch regeln.“</p>
<p>In den kommenden Wochen wird der Ethikrat das Diskursverfahren umfassend auswerten und in seine weiteren Diskussionen einfließen lassen. Die Inhalte des Online-Diskurses bleiben unter http://diskurs.ethikrat.org/ abrufbar.</p>
<p>Allen Autoren und Kommentatoren sei an dieser Stelle für ihr Engagement sowie die vielen konkreten Anregungen und Impulse gedankt, mit denen sie die Diskussion bereichert haben.</p>
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		<title>Das Recht auf freie Selbstbestimmung</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 12:22:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Amnesty International MERSI Hamburg</dc:creator>
				<category><![CDATA[Integration & Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Betroffene]]></category>
		<category><![CDATA[Deutscher Ethikrat]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Diskurs]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Teil des weltweiten Amnesty-Netzwerks setzt sich MERSI (Menschenrechte und sexuelle Identität) bereits seit 15 Jahren für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender weltweit ein. Denn in vielen Ländern der Welt werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert, misshandelt, vergewaltigt, inhaftiert, gefoltert und ermordet. Seit &#8230; <a href="http://diskurs.ethikrat.org/2011/08/das-recht-auf-freie-selbstbestimmung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Als Teil des weltweiten Amnesty-Netzwerks setzt sich MERSI (Menschenrechte und sexuelle Identität) bereits seit 15 Jahren für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender weltweit ein. Denn in vielen Ländern der Welt werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert, misshandelt, vergewaltigt, inhaftiert, gefoltert und ermordet. Seit einigen Jahren arbeitet die <a href="http://www.mersi-hamburg.de/" target="_blank">Hamburger MERSI Gruppe</a> zum Thema Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen. Amnesty International nahm bislang keine Position zum Thema ein. Auf Initiative von MERSI Hamburg setzt sich die deutsche Sektion von Amnesty nunmehr auf internationaler Ebene für eine klare Positionierung ein, bei der schwere Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen definiert werden. In diesem Artikel beschreiben MERSI Hamburg ihre Einschätzung zum geführten Diskurs und zum Thema Menschenrechte.</strong></p>
<p>Mit großer Freude haben wir beobachten können, wie sich im Verlauf des Diskussionsprozesses allmählich eine Tendenz herausschälte, die sich im Kern mit der von uns vertretenen Position deckt und unsere Argumente unterstützt – so wie es die ‚Erste Einschätzung’ des Ethikrats Mitte Juni im Wesentlichen formuliert. Neben dem Menschenrecht auf Nicht-Diskriminierung sind dies vor allem: das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheit und die Suprematie des Selbstbestimmungsrechts gegenüber dem Elternrecht, wie sie insbesondere im Falle von operativen Genitalkorrekturen (ohne Einwilligungsfähigkeit) im frühen Kindesalter entscheidend ist.<span id="more-923"></span></p>
<p>Beide decken sich mit den Yogyakarta-Prinzipien (Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität) von 2006, die insbesondere das ‚Recht auf Schutz vor medizinischer Misshandlung’ (Prinzip 18) formuliert: „Die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität eines Menschen sind keine Erkrankung und sollen daher nicht behandelt oder unterdrückt werden“.</p>
<p>Diese Prinzipien sind in gleicher Weise von der UN-Kinderrechtskonvention abgesichert.</p>
<p>Als Vertreter einer Menschenrechtsorganisation sehen wir einen gesellschaftlich verantwortungsbewussten Umgang mit Intersexualität darin, dass es hier vorrangig darum geht, Menschenrechte von intersexuellen Menschen einzufordern, weil das Entscheidende ist, wie und unter welchen Bedingungen intersexuelle Menschen ihre geschlechtliche Identität hier und heute in Würde und ohne Diskriminierung leben können. Dieser menschenrechtliche Grundgedanke erscheint uns im Diskurs des Ethikrates nicht die ihm gebührende Beachtung gefunden zu haben.</p>
<p>Wie immer man das ‚Phänomen’ Intersexualität unter juristischen, medizinischen, psychologischen, soziologischen und anderen Aspekte auch definiert, bleibt für uns die einfache Tatsache, dass es sich hier um Menschen handelt, entscheidend. Intersexuelle werden als intersexuelle Menschen geboren und bleiben es ihr Leben lang. In dieser spezifischen geschlechtlichen Identität besteht ein wesentlicher Aspekt ihrer Persönlichkeit, der auch mit Mitteln medizinischer, chirurgisch-kosmetischer Korrekturen nicht zu ändern ist. Des Weiteren gehört die Freiheit, sich offen und ohne Diskriminierung zu der eigenen geschlechtlichen Identität bekennen zu können, zu den Kernbereichen des Menschenrechtsgedanken.</p>
<p>Letztlich geht es um das Recht auf freie Selbstbestimmung: darum, intersexuelle Menschen selbst bestimmen zu lassen, wie sie leben wollen. Aus diesem Grund sind für uns die Forderungen der betroffenen Menschen und deren Organisationen auch die Richtschnur für unsere Position. Während des Diskurses hatten wir allerdings den Eindruck, dass die Themen der Diskussion eher von den ‚Experten’ vorgegeben wurden, statt von den Betroffenen selber, die die Probleme am eigenen Leibe erfahren.</p>
<p>Dass jedoch die Ansichten in den Diskussionsbeiträgen von Betroffenen inzwischen auch von vielen Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen geteilt werden, ist für uns eine erfreuliche Bestätigung und bestärkt uns in der Erwartung, diese nunmehr mit großer Dringlichkeit auch im Rahmen gesetzgeberischer Tätigkeiten praktisch umgesetzt zu sehen.</p>
<p>Dem Deutschen Ethikrat gebührt große Anerkennung, dass zum ersten Mal ein öffentlicher Diskurs auf größerer interdisziplinärer Basis unter Beteiligung der Betroffenen über ein lange gesellschaftlich hoch tabuisiertes Thema geführt wurde.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Erste Stellungnahmen veröffentlicht</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Aug 2011 16:31:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach mehrfachen Anfragen veröffentlicht der Deutsche Ethikrat nun die Stellungnahmen von Wissenschaftlern zum Thema Intersexualität. Sie wurden im Zuge einer Befragung erhoben, die dem Online-Diskurs Intersexualität und der öffentlichen Anhörung zur Situation von intersexuellen Menschen in Deutschland voranging. Im Rahmen der Erarbeitung &#8230; <a href="http://diskurs.ethikrat.org/2011/08/erste-stellungnahmen-veroffentlicht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nach mehrfachen Anfragen veröffentlicht der Deutsche Ethikrat nun die <a href="http://www.ethikrat.org/arbeitsprogramm/sachverstaendigenbefragung" target="_blank">Stellungnahmen</a> von Wissenschaftlern zum Thema Intersexualität. Sie wurden im Zuge einer Befragung erhoben, die dem Online-Diskurs Intersexualität und der öffentlichen Anhörung zur Situation von intersexuellen Menschen in Deutschland voranging.</strong></p>
<p>Im Rahmen der Erarbeitung einer Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen hat der Deutsche Ethikrat verschiedene Schritte unternommen, um ein möglichst breites Meinungsbild zu erhalten. Der Online-Diskurs Intersexualität, der um eine Woche verlängert wurde und noch bis zum 7. August 2011 läuft, stellt einen dieser Schritte dar. Zuvor hatte der Deutsche Ethikrat eine öffentliche Anhörung und eine schriftliche Befragung von Betroffenen und Sachverständigen verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen durchgeführt. Im Online-Diskurs wurde mehrfach darum gebeten, die Antworten der Sachverständigen zu veröffentlichen. Der Deutsche Ethikrat kommt dieser Bitte unter Vorbehalt der Zustimmung der Autoren gerne nach. Da noch nicht alle Autoren Rückmeldung auf die Anfrage gegeben haben, stehen bislang nicht alle Statements zur Verfügung. Die <a href="http://www.ethikrat.org/arbeitsprogramm/sachverstaendigenbefragung" target="_blank">Veröffentlichung</a> erfolgt auf der Homepage des Deutschen Ethikrates.<strong><br />
</strong></p>
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		<title>Eine Woche extra. Der Diskurs wird verlängert</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Jul 2011 15:37:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Deutscher Ethikrat]]></category>
		<category><![CDATA[Diskurs]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Debatte ist lebhaft. Die Zahl der Besucher und Kommentare wächst – gerade in den letzten Tagen. Zu dem gab es wiederholte Anfragen aus dem Diskurs das Angebot zu verlängern. Der Ethikrat kommt diesen Wünschen gerne nach. Bis zum 7. &#8230; <a href="http://diskurs.ethikrat.org/2011/07/eine-woche-extra-der-diskurs-wird-verlangert/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><strong>Die Debatte ist lebhaft. Die Zahl der Besucher und Kommentare wächst – gerade in den letzten Tagen. Zu dem gab es wiederholte Anfragen aus dem Diskurs das Angebot zu verlängern. Der Ethikrat kommt diesen Wünschen gerne nach. Bis zum 7. August gibt es nun Gelegenheit den Debatten und Kontroversen zu folgen und mit eigenen Kommentaren aktiv mitzuwirken. </strong></p>
<p>Im Anschluss an die öffentliche Expertenanhörung am 8. Juni startete der Deutsche Ethikrat den Online-Diskurs zum Thema Intersexualität. Experten und Betroffene kamen in über 40 Artikeln und Debattenbeiträgen zu Wort. Mehr als 500 Kommentare sind in den letzten acht Wochen eingegangen. Eine ungeahnte Fülle an Positionen, Meinungen, kontroversen Standpunkten und Erfahrungsberichten. Gerade in der zurückliegenden Woche verstärkte sich die Dichte der Debatte noch einmal auffällig. Zum einen, da das hochproblematische Thema der chirurgische Behandlung von Neugeborenen und Kleinkindern noch einmal kontrovers diskutiert wurde, zum anderen, da sich die Gruppe der Kommentierenden noch einmal stark vergrößerte. Um dieser Diskursintensität Rechnung zu tragen, verlängert der Deutsche Ethikrat das Onlineangebot um eine Woche. Auch danach wird der Diskurs für alle interessierten Leser_innen öffentlich bleiben. Jedoch wird es keinen weiteren Artikel mehr geben. Auch die Kommentarfunktion wird dann deaktiviert. Nicht zuletzt weil die dokumentierten Ergebnisse in großem Umfang in die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats gegenüber der Bundesregierung einfließen werden.</p></div>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Befreiung aus den medizinischen Denksystemen</title>
		<link>http://diskurs.ethikrat.org/2011/07/die-befreiung-aus-den-medizinischen-denksystemen/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Jul 2011 15:44:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Woweries</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medizinische Eingriffe]]></category>
		<category><![CDATA[Eingriffe]]></category>
		<category><![CDATA[Medizin]]></category>

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		<description><![CDATA[Dr. Jörg Woweries war 25 Jahre lang als Arzt und Lehrbeauftragter am Krankenhaus Neukölln tätig und hauptsächlich mit der Betreuung von Neugeborenen beschäftigt. Im Zuge dieser Arbeit begegnete er bei Erstuntersuchungen Neugeborenen, deren Genitale nicht der medizinischen „Norm“ entsprachen. In &#8230; <a href="http://diskurs.ethikrat.org/2011/07/die-befreiung-aus-den-medizinischen-denksystemen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a title="Dr. med. Jörg Woweries" href="http://diskurs.ethikrat.org/dr-med-jorg-woweries/">Dr. Jörg Woweries</a> war 25 Jahre lang als Arzt und Lehrbeauftragter am Krankenhaus Neukölln tätig und hauptsächlich mit der Betreuung von Neugeborenen beschäftigt. Im Zuge dieser Arbeit begegnete er bei Erstuntersuchungen Neugeborenen, deren Genitale nicht der medizinischen „Norm“ entsprachen. In diesem Artikel setzt er sich mit der gängigen Herangehensweise von Ärzten auseinander, die bei Neugeborenen Intersexualität feststellen, und zeigt wünschenswerte Alternativen der Betreuung von Eltern und ihren betroffenen Kindern auf.</strong></p>
<p>Wer sich mit einem Neugeborenen, das am Genital etwas anders aussieht, an einen Arzt wendet, wird hören, dass dieses Kind ein Patient sei. Das Genital entspricht nämlich nicht der Norm; das Kind habe ein Problem und sei deshalb nicht gesund. Man sagt ihm das aber selbstverständlich in weich gewaschener Sprache – diplomatischer. Man redet von Disorder of  Sex Development (DSD), von Störung oder neuerdings vielleicht nur noch von „differences“, also Unterschieden, der sexuellen Entwicklung. Die Klassifikation der Ärzte, die „International Classification of Diseases“ (ICD 10), hat viele verschiedene Benennungen zur Auswahl. Natürlich bieten die Ärzte auch sofort Hilfen an: „geschlechtsangleichende Operationen“.<span id="more-886"></span></p>
<p>Da greifen Eltern, die überrascht und natürlich schwer betroffen sind, gleich zu und übernehmen fast immer und dann meist diskussionslos den Vorschlag zu Prozedere und Terminplan des behandelnden Arztes. Wer will sein Kind denn nicht geheilt sehen und es mit einem Problem ins Leben schicken, ohne wenigstens das bestmögliche zu seiner Lösung versucht zu haben?</p>
<p>Es ist natürlich wichtig, dass nach der Geburt ein Kinderarzt die Kinder genau untersucht. Wenn er aber eine lebensbedrohliche Erkrankung ausgeschlossen hat, sollte er zurücktreten. Schon die Anwesenheit der Ärzte wird den Wunsch der Eltern verstärken, den Arzt um Hilfe anzuflehen. Wer sich an Mediziner wendet, wird selbstverständlich ins System von Krankheiten verwiesen. Die Ärzte werden den Eltern Operationen als Hilfe anbieten – der finanzielle Druck, unter dem die Klinik steht, ist selbstverständlich auch zu berücksichtigen.</p>
<p>Die Eltern sollten vielmehr sogleich mit solchen Mitmenschen in Kontakt treten, die ihnen helfen, den neugeborenen Menschen in den Arm zu nehmen und ihm Liebe zu geben, die Beziehung von Kind und Eltern zu fördern. Ein neugeborenes Kind sollte nicht, provoziert durch die Anwesenheit der Medizin, unter Kategorien wie „normal oder nicht normal“ und „Glück oder Unglück“ eingestuft werden.</p>
<p>Viel wichtiger wäre es, wenn der Arzt oder die Ärztin signalisiert: Wir haben die Besonderheit erkannt und es ist nichts Gefährliches. Sie sollten nun erfahren, wie und wo sie sich Hilfe holen können. Dann ist auch der Kontakt zu Selbsthilfegruppen für die Eltern anzubieten und professionelle, aufgeklärte Hilfe zur Hand zu haben.</p>
<p>Die Mediziner und ihr Denksystem sollten sich danach in den Hintergrund zurückziehen. Es ist leider eine Tatsache, dass sich die hauseigenen Psychologen in den Klinken ihren Arbeitgebern (meist Endokrinologen oder Chirurgen) anpassen und in vielen Fällen für die Fragestellungen nicht ausgebildet sind.</p>
<p>Wir haben keine Studie, die zeigt, dass eine Operation im Säuglings- oder Kleinkindesalter nötig ist. Wir haben keine seriöse Studie, die zeigt, dass ein Aufschieben der Operation schädlich ist. Es gibt aber sehr wohl Studien, die zeigen, dass junge Menschen sowohl ihre Besonderheit, als auch die Therapie auf ihre Art verarbeiten können, dies aber nicht immer auf eine positive Art und Weise tun. Zu sagen, dass deshalb eine Operation gut ist und zuerst das Gegenteil gezeigt werden müsste, ist eine ethisch schwer zu begründende Umkehr der Beweislast. Es darf nicht sein, dass operierte, intersexuelle Menschen eine phobische Abwehr von medizinischen Einrichtungen entwickeln. Sie brauchen später wie jeder andere Mensch in Wahrnehmung ihres Selbstbestimmungsrechts Zugang zu Chirurgen, Endokrinologen und Psychologen.</p>
<p>Es sollte dementsprechend zum Ziel werden, primär eine nichtoperative professionelle Unterstützung flächendeckend und qualitativ gesichert als selbstverständlich anzubieten und die Diskussion über die medizinische Indikation in den Hintergrund treten zu lassen. Wer heute noch denkt, Intersexualität „heilen“ zu können, hat die Problematik nicht verstanden und sollte von den Kindern ggf. mit rechtlichen Mitteln ferngehalten werden.</p>
<p>In juristischer Hinsicht steht bis jetzt letztlich den Eltern die Entscheidung über medizinische Eingriffe zu. Dies ist mit dem geltenden Recht gedeckt. Genau hier muss Einspruch<strong> </strong>eingelegt werden. Die Eltern sind nicht befugt, das Selbstbestimmungsrecht des Kindes in einer so grundlegenden Frage zu vertreten. Der Betroffene muss sein Selbstbestimmungsrecht auch selbst wahrnehmen.</p>
<p>Ein Psychologe, der unabhängig denkt, darf solche medizinischen und nicht überlebenswichtigen Behandlungen nicht zulassen. Es gibt keine Notwendigkeit, dass diese Kinder operiert werden. Diese Kinder brauchen Liebe und nicht solche psychologischen Tröster, die mit Endokrinologen und Chirurgen die Kinder mit „genitalangleichenden Operationen“ auf eine falsche Fährte lenken. Wird der Ethikrat sie zurückholen?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Dr. Jörg Woweries war 25 Jahre lang als Arzt und Lehrbeauftragter am Krankenhaus Neukölln tätig. Weitere Informationen gibt es <a title="Dr. med. Jörg Woweries" href="http://diskurs.ethikrat.org/dr-med-jorg-woweries/">hier</a>.</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>„Das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität“</title>
		<link>http://diskurs.ethikrat.org/2011/07/%e2%80%9edas-finden-und-erkennen-der-eigenen-geschlechtlichen-identitat/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Jul 2011 08:47:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Prof. Dr. Konstanze Plett</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aufklärung & Einwilligung]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensqualität]]></category>
		<category><![CDATA[Personenstandsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Einwilligung]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Prof. Dr. Konstanze Plett arbeitet an der Universität Bremen im Fachbereich Rechtswissenschaft und im Zentrum Gender Studies. In diesem Artikel geht sie auf verschiedene Rechtsbereiche ein, die intersexuelle Menschen benachteiligen, führt verfassungswidrige Rechtnormen bzw. Auslegungen von Rechtsnormen auf und schlägt &#8230; <a href="http://diskurs.ethikrat.org/2011/07/%e2%80%9edas-finden-und-erkennen-der-eigenen-geschlechtlichen-identitat/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a title="Prof. Dr. iur. Konstanze Plett, LL. M." href="http://diskurs.ethikrat.org/%c2%a0prof-dr-iur-konstanze-plett-ll-m/">Prof. Dr. Konstanze Plett</a> arbeitet an der Universität Bremen im Fachbereich Rechtswissenschaft und im Zentrum Gender Studies. In diesem Artikel geht sie auf verschiedene Rechtsbereiche ein, die intersexuelle Menschen benachteiligen, führt verfassungswidrige Rechtnormen bzw. Auslegungen von Rechtsnormen auf und schlägt Gesetzesänderungen vor, die diesen Benachteiligungen entgegenwirken könnten.</strong></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen das Recht auf „das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität“ als zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehörig bezeichnet, in das „nur bei Vorliegen besonderer öffentlicher Belange“ eingegriffen werden darf.</p>
<p>Zum Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität gehört vor allem Zeit. Soweit rechtliche Rahmenbedingungen Beteiligte unter Entscheidungsdruck setzen, sind sie deshalb verfassungsrechtlich bedenklich. Ob besondere öffentliche Belange vorliegen, die einen Eingriff rechtfertigen, bedarf jeweils einer sorgfältigen Prüfung.<span id="more-878"></span></p>
<p><strong>Personenstandsrecht</strong></p>
<p>Druck geht u. a. vom Personenstandsrecht aus, das die Anzeige auch des Geschlechts eines Kindes binnen einer Woche nach der Geburt verlangt. Das Gesetz selbst erläutert nicht, was unter „Geschlecht“ zu verstehen ist. Die zugehörige neue Verwaltungsvorschrift lässt allerdings nur „männlich“ und „weiblich“ zu. Dies gilt seit dem 1. August 2010. Vorher war in Zweifelsfällen eine Bescheinigung von Arzt oder Hebamme einzuholen, aber nicht vorgeschrieben, wie die zu lauten hatte.</p>
<p>Ich halte die neue Vorschrift für verfassungswidrig; sie verhindert, dass intersexuell Geborene ihre eigene Geschlechtsidentität entwickeln können. Öffentliche Belange, dass jeder Mensch nur Frau oder Mann werden darf, vermag ich nicht zu erkennen; denn Männern und Frauen wird ihre Identität ja nicht dadurch bestritten, dass auch andere Identitäten möglich sind.</p>
<p>Die Bundesregierung wäre gut beraten, in die Vorschrift entsprechend einem Vorschlag des Rechtsausschusses des Bundesrats, das Wort „grundsätzlich“ einzufügen; damit wären in begründeten Fällen Ausnahmen zulässig, also etwa „beides“, „keins von beiden“, etwas anderes oder gar nichts einzutragen.</p>
<p><strong>Einwilligung in medizinische Eingriffe</strong></p>
<p>Behindert wird die Entwicklung einer individuellen, ggf. intersexuellen Geschlechtsidentität auch durch irreversible medizinische Eingriffe, denen Betroffene nicht persönlich zugestimmt haben. Deshalb teile ich die Rechtsauffassung, dass Eingriffe, die nicht zur Lebenserhaltung indiziert sind, ausschließlich der Selbstbestimmung unterliegen; bei verfassungsgemäßer Interpretation der Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, die das Vertretungsrecht für Minderjährige regeln, sind insoweit Elternrechte dem Kindesrecht untergeordnet.</p>
<p>Zur Sicherung der Patientenrechte Minderjähriger sollte der Gesetzgeber ein besonderes Verfahren einführen, da der bereits jetzt schon mögliche partielle oder volle Entzug der elterlichen Sorge in diesen Fällen ein ungeeignetes Instrument ist; den Eltern, die irreversiblen Eingriffen an ihren Kinder zustimmen, kann ja im Allgemeinen kein Vernachlässigungsvorwurf gemacht werden.</p>
<p>Für geeignet halte ich eine obligatorische Einschaltung des Familiengerichts im Wege der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Falls Minderjährige mit entsprechender Einsichtsfähigkeit selber irreversible Behandlungen wünschen, wären diese dadurch nicht ausgeschlossen.</p>
<p><strong>Weiterer rechtlicher Regelungsbedarf </strong></p>
<p>Zur Lebensqualität gehört gesellschaftliche Anerkennung. Die Gesellschaft ist deshalb mehr als bisher darüber aufzuklären, dass nicht alle Menschen in jeder Hinsicht nur weiblich oder männlich sind. Angefangen werden muss damit bereits im vorschulischen und später schulischen Unterricht; entsprechend müssen alle Unterrichtenden ihrerseits in der Ausbildung Entsprechendes erfahren. Viele Ausbildungsordnungen sind Bundesrecht, d. h. der Gesetzgeber kann und muss aktiv werden.</p>
<p>Volljährig gewordene intersexuell Geborene müssen die Möglichkeit haben, sich über ihre eigene Geschichte genau zu informieren. Hierfür ist erforderlich, dass die Aufbewahrungsfristen für Behandlungsakten entsprechend lange sind. Auch sollte eine gerichtliche Überprüfung nicht durch Verjährungsvorschriften abgeschnitten sein.</p>
<p><strong>Sonstiges</strong></p>
<p>Da Geschlecht etwas ist, das sich auf alle Lebensbereiche erstreckt (von denen hier nur einige betrachtet werden konnten), sollte auf Bundesebene eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die das gesamte Recht auf Änderungsbedarf zur Wahrung der Menschenrechte intersexuell Geborener überprüft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Prof. Dr. Konstanze Plett arbeitet an der Universität Bremen im Fachbereich Rechtswissenschaft und im Zentrum Gender Studies. Mehr Informationen gibt es <a title="Prof. Dr. iur. Konstanze Plett, LL. M." href="http://diskurs.ethikrat.org/%c2%a0prof-dr-iur-konstanze-plett-ll-m/">hier</a>.</strong></p>
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		<title>Hinter Unterschieden versteckt sich die Normalität</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 16:21:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Joerg Woweries</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aufklärung & Einwilligung]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinische Eingriffe]]></category>
		<category><![CDATA[Eingriffe]]></category>
		<category><![CDATA[Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[Operation]]></category>

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		<description><![CDATA[Jörg Woweries ist Kinderarzt und war 25 Jahre in der Klinik Berlin-Neukölln überwiegend mit der Betreuung von Neugeborenen beschäftigt. In diesem Artikel stellt er die Notwendigkeit medizinischer Eingriffe an zweigeschlechtlichen Menschen infrage und handelt die Herkunft des medizinischen Standards im &#8230; <a href="http://diskurs.ethikrat.org/2011/07/hinter-unterschieden-versteckt-sich-die-normalitat/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a title="Dr. med. Jörg Woweries" href="http://diskurs.ethikrat.org/dr-med-jorg-woweries/">Jörg Woweries</a> ist Kinderarzt und war 25 Jahre in der Klinik Berlin-Neukölln überwiegend mit der Betreuung von Neugeborenen beschäftigt. In diesem Artikel stellt er die Notwendigkeit medizinischer Eingriffe an zweigeschlechtlichen Menschen infrage und handelt die Herkunft des medizinischen Standards im Umgang mit Intersexualität ab. Dabei geht er insbesondere auf die psychischen und physischen Langzeitfolgen ein, die durch medizinische Behandlungen im Kindesalter und bei Neugeborenen oftmals entstehen.</strong></p>
<p><em> </em></p>
<p>Der Ethikrat und das deutsche Parlament haben intensiv über die Zulassung oder Ablehnung der PID (Präimplantationsdiagnotsik) diskutiert. Insbesondere ging es um die Ablehnung der Selektion eines Ungeborenen. Momentan befasst sich der Ethikrat mit der Thematik Intersexualität, mit der Situation von betroffenen Menschen, die nicht in die gesellschaftliche Norm von Geschlecht passen.</p>
<p><em> </em></p>
<p>Nach der Geburt eines Menschen ändert sich dessen Situation dramatisch: Wenn ein Kind geboren wird, dessen Genitale weder der weiblichen noch der männlichen Norm entspricht, kann die Dramatik der Änderung besonders groß sein. Mediziner bieten an, das Genital durch „genitalangleichende“ chirurgische Maßnamen im äußeren Bild anzupassen. Die Medizin sieht alles, was die dichotome Ordnung der Geschlechtseinteilung in Frage stellt, als abnorm, unnatürlich oder pathologisch an. Die Säuglinge und Kleinkinder werden nach diesem Konzept willkürlich und zwangsweise entweder dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zugeordnet, höchstwahrscheinlich dem weiblichen Geschlecht, weil das operationstechnisch einfacher für den Chirurgen ist. Zu fragen ist hier: Handelt es sich tatsächlich um Abweichungen von einer Norm? Was ist die Norm? Sind uneindeutige Genitale nicht doch Varianten biologischer Vielfalt? Der Sinn der „genitalangleichenden Operationen“ ist anzuzweifeln, denn chirurgische Maßnahmen beeinflussen die selbst empfundene Geschlechtsidentität nicht.<span id="more-868"></span></p>
<p>„Ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein Recht gegen die normierte Vergeschlechtlichung“, so Prof. Susanne Baer (2010). Die Medizin hilft bei der Verwirklichung dieses Rechtes nicht und die  Juristen halten sich zurück. <em>Prof. Dr. Jochen Taupitz</em> sagt im Online-Diskurs Intersexualität (18. Juli 2011 um 11:58): „Auch hier gilt, …  dass zunächst einmal die Medizin sagen muss, was möglich ist und was (voraussichtlich) das Richtige ist. Ein Jurist kann das nicht beurteilen – und auch ein Gericht ist auf medizinische Expertise angewiesen“.  Wenn es sich um medizinische Fragen handelt, ist das sicher richtig: Das betrifft aber nur die Hormongabe beim Adrenogenitalen Syndrom (AGS) und bei Abflussbehinderungen des Harns. Bei fast allen übrigen chirurgischen Eingriffe, die als „genitalangleichende Operationen“  angeboten werden, handelt es sich nicht um medizinische Fragen. Deshalb muss man sich von dem bisherigen medizinischen Vorgehen trennen und für die Zukunft neue Überlegungen anstellen.</p>
<p>Eine chirurgische „Heilbehandlung“ ist in keinem Fall erforderlich – abgesehen von den genannten Ausnahmen – und auch nicht möglich, weil keine zwingende Kausalität zwischen Genitalaussehen und Geschlechtsidentität vorliegt (vgl. die Aussagen von <em>Dr. Katinka  Schweizer</em>). Es sind kosmetische chirurgische Eingriffe, die einen besonders großen Aufwand erfordern und oft mehrmals durchgeführt werden müssen. Es gibt dafür keine medizinische Begründung, es geht ausschließlich um eine äußere Anpassung der Genitalien. Damit einhergehend wurde häufig eine Entfernung der Keimdrüsen (Hoden/ Eierstöcke), also eine Kastration, vorgenommen und das nur deswegen, weil das angestrebte Geschlecht mit den vorhandenen Keimdrüsen nicht zusammen passte.</p>
<p><em>Prof. Claudia Wiesemann</em> fragte (im April 2006 auf einer Tagung der ev. Akademie Tutzing) beim Thema „intersexuelle Kinder“ nach den Gründen, Intersexualität als Krankheit einzuordnen: Ist es gerecht, dieses Problem als Krankheit zu individualisieren? Welche Gründe gibt es dafür? Medizinische? Wirtschaftliche? Warum akzeptieren wir es nicht als soziales Problem? Eine mögliche Antwort: weil die Definitionsmacht bisher von der Medizin ausging. Und die Rechtsprechung<strong> </strong>folgt deren Gutachten und Stellungnahmen.<strong> </strong>Bisher.<strong> </strong></p>
<p>Zwischengeschlechtlichkeit und die Behandlung von betroffenen Personen ist kein medizinisches Problem, sondern ausschließlich ein soziokulturelles, gesamtgesellschaftliches Problem, das völlig neu konzipiert werden muss. Ich hoffe, dass die Diskussionen hier dazu beitragen können.</p>
<p>Für Betroffene ist der kulturelle Aspekt, der entscheidend zur Akzeptanz der zwischengeschlechtlichen Menschen beitragen kann, wichtig. Dass die „genitalangleichenden Operationen“ einen Vorteil für das Kind bringen, ist in keiner Studie belegt.</p>
<p>Die Eltern haben vielleicht Angst vor – eingebildetem – Gerede in der Familie und in der Nachbarschaft. Sie glauben, dass das Kind verspottet wird. Das darf aber nicht dazu führen, dass dem Kind eine schwere Körperverletzung zugefügt wird, die Jahre lang andauernde <strong> </strong>körperliche<strong> </strong>und psychische Probleme verursacht.</p>
<p>Ist Intersexualität also ein Makel, der vor der Öffentlichkeit tabuartig versteckt werden und durch folgenschwere Operationen „genital korrigiert“ werden muss? Die Leitlinien der Medizin haben sich von solchen Jahrzehnte alten Vorstellungen noch nicht völlig distanziert. Dürfen eingebildetes oder vielleicht auch wahrgenommenes Gerede zum Anlass genommen werden, in extrem starker Weise in das Selbstbestimmungsrecht eines Individuums einzugreifen, in dem die Eltern das Gerede mehr fürchten als die körperliche Unversehrtheit des eigenen Kindes? Können die bereitwillig angebotenen chirurgischen Eingriffe, die mit dem hohen Risiko eines oft erst viele Jahre später erkennbaren, körperlichen und psychischen Traumas, den Eltern ihre vielleicht nur eingebildeten Sorgen nehmen?</p>
<p>Immer noch wird bei einzelnen Kindern der Anlass der Operationen tabuartig verschwiegen. Die Eltern sind eingebunden in das Verschweigen der als peinlich offerierten und empfundenen „Krankheit“. Aber auch wenn die Kinder später ihr Schicksal erfahren, mit ihnen darüber geredet wird und sie über das grundlegende Eingreifen in ihr Selbstbild nachdenken, ist das Vertrauen in die Eltern oft schwerwiegend und nachhaltig gestört. „Wie soll ein intersexuelles Kind jemals wieder irgend jemandem vertrauen, wenn es erkennt, dass nicht einmal die geliebtesten Menschen, die eigenen Eltern, es nicht geschützt haben“, schreibt <em>Lucie Veith</em> (am 11.7.2011 um 22:01).</p>
<p>Darf die Genderkonstruktion einer Berufsgruppe, also die Behauptung, dass es nur Mann oder Frau und nicht nichts dazwischen gibt, dazu führen, dass Kindern schwere Körperschäden zugefügt werden? Dabei findet man in der Biologie nur Hinweise, dass sich die Persönlichkeit eines Menschen aus vielen inneren Wesensmerkmalen zusammensetzt, die irgendwo auf der Spannbreite zwischen den beiden polaren Extremen männlich und weiblich liegen. Wir wissen, dass typisch männliche und weibliche Hormone bei beiden Geschlechtern vorkommen. Jeder Mensch hat in seinem Wesen männliche und weibliche Eigenschaften vereint. Dabei neigen Frauen mehrheitlich zu weiblichen Attributen und Männer mehr zu männlichen. Durch die Erziehung in bestimmten Geschlechterrollen kann diese Entwicklung vielleicht ein wenig variiert werden.</p>
<p>Viele Betroffene fragen, wodurch sich die „geschlechtsangleichenden Operationen“ von „Genitalverstümmelungen“ nordafrikanischer Ethnien, die wir zu Recht verurteilen, unterscheiden. Es ist die gleiche fixe Idee, es „richtig“ zu machen. Es ist dort eine Jahrhunderte alte Tradition, hier ein Jahrzehnte alter medizinischer Brauch, der erst seit wenigen Jahren hinterfragt wird, aber noch nicht geändert ist. Die Tabuisierung hiesiger genitalmedizinischer Praktiken hat verhindert, dass die  Öffentlichkeit den „geschlechtsangleichenden Operationen“ ein gleiches Verbot entgegengesetzt.<strong> </strong></p>
<p>Ich kenne keine Begründung – der Öffentlichkeit bzw. aus psychologischer oder soziologischer Sichtweise –, die diese Eingriffe auch nur annähernd rechtfertigen können. Es gibt erst recht keine evaluierte (bewiesene) Studie, die die allgemeine Öffentlichkeit nach der Akzeptanz von intersexuellen Menschen befragt hat. Aus diesem Grund sollten solche Eingriffe erst dann durchgeführt werden, wenn die Betroffenen es selbst wollen.</p>
<p>„Generell spricht nichts dagegen“, meint Dr. Oppelt am 12. Juli 2011 hier im Online-Diskurs. In den letzten Jahren wurden allerdings Studien veröffentlicht, die sehr hohe körperliche und psychische Beschwerden nachwiesen.</p>
<p><em>Prof. Taupitz</em> schreibt (am 19.7.11 um 08:08):  „Dafür bedarf es einer Prognose, die je nach Einzelfall mehr oder weniger unsicher sein kann“. Es ist nicht nur „zukünftiges seelisches Leid“ nach chirurgischen Eingriffen zu erwarten, sondern auch sehr intensives körperliches Leid. Bei jeder medizinischen Frage gibt es Komplikationen, vorhergesehene und nicht zu vermeidende sowie unbeabsichtigte. Zu fragen ist: Welches Ausmaß darf der „Patient“ – in eigenem Entschluss – noch akzeptieren, wann ist ein erträgliches Maß überschritten? Können die Eltern tatsächlich das in meinen Augen viel zu hohe Risiko ignorieren und den Operationsauftrag unterschreiben? Es geht dabei nicht um eine notwendige, wirklich medizinische Intervention, sondern um kosmetische chirurgische Eingriffe. Gelten für indizierte medizinische Interventionen die gleichen juristischen Beurteilungen wie für kosmetische Eingriffe? Darüber muss entschieden werden.</p>
<p>Ich möchte mich <em>Carl Lara</em> anschließen und  fragen: „Ist ein intersexueller Mensch primär  behandlungsbedürftig?“, „Darf darüber überhaupt abgestimmt werden?“  oder ist  die Selbstbestimmung ein eigenes Menschenrecht, bei dem niemand über ihn_sie entscheiden darf?</p>
<p>Kann man intersexuelle Menschen nicht als Varianten des Lebens betrachten? Im  wiederentdeckten Begriff der Inklusion ist enthalten, dass Unterschiede der Menschen eben die Normalität darstellen. Die Ausführungen von <em>Michael Groneberg</em> und <em>Katinka Schweizer</em> zeigen dies</p>
<p>All diese Fragen müssen an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtet werden, auch an Juristen, Ethiker und Selbsthilfegruppen, damit sie sich für die Rechte der intersexuellen Menschen einsetzen.<strong> </strong>Medizinern kommt dabei nicht die erste Kompetenz zu<span style="color: #000000;">.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
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<p><strong>Jörg Woweries ist Kinderarzt und war 25 Jahre in der Klinik Berlin-Neukölln überwiegend mit der Betreuung von Neugeborenen beschäftigt. Genaueres gibt es <a title="Dr. med. Jörg Woweries" href="http://diskurs.ethikrat.org/dr-med-jorg-woweries/">hier</a>.</strong></p>
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		<title>Fakten, Mythos, Meinungen zu intersexuellem Leben</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 16:09:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin Westenfelder</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medizinische Eingriffe]]></category>
		<category><![CDATA[Eingriffe]]></category>
		<category><![CDATA[Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[Operation]]></category>

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		<description><![CDATA[Prof. Dr. Martin Westenfelder ist Leiter der Sektion Kinderurologie im HELIOS Klinikum Krefeld. Im August diesen Jahres übernimmt er die Leitung der Abteilung für Kinderurologie der Charité in Berlin. In diesem Artikel bespricht er seine Auffassung von Intersexualität und geht dabei &#8230; <a href="http://diskurs.ethikrat.org/2011/07/fakten-mythos-meinungen-zu-intersexuellem-leben/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a title="Prof. Dr. med. Martin Westenfelder" href="http://diskurs.ethikrat.org/prof-dr-med-martin-westenfelder-2/">Prof. Dr. Martin Westenfelder</a> ist Leiter der Sektion Kinderurologie im HELIOS Klinikum Krefeld. Im August diesen Jahres übernimmt er die Leitung der Abteilung für Kinderurologie der Charité in Berlin. In diesem Artikel bespricht er seine Auffassung von Intersexualität und geht dabei auf medizinische, rechtliche und ethische Ansichten ein.</strong></p>
<p><strong>Fakten<br />
</strong>Die Entwicklung unseres Organismus nach der Befruchtung ist außerordentlich komplex. Am kompliziertesten und längsten ist die Entwicklung der Organe, die für unsere Fortpflanzung verantwortlich sind. Die Zeitspanne reicht von der Befruchtung bis zum Erlangen der sexuellen Reife bzw. bis zur Geburt der nächsten Generation.</p>
<p>Da auch in der Natur „alles schief geht, was schief gehen kann“, kommt es in der Embryonalentwicklung ständig und häufig zu Fehlentwicklungen, die, wenn sie schwerwiegend sind, zum Absterben der Frucht führen. Nicht so bei Störungen der sexuellen Differenzierung (DSD), denn sie beeinträchtigen die Lebensfähigkeit der Frucht nur selten, so dass die Kinder damit geboren werden. Dies erklärt ihre relative Häufigkeit. Die meisten DSD-Formen entstehen, wie auch die sonstigen Fehlbildungen, durch eine Hemmung der Entwicklungsvorgänge, so z.B. auch die Wolfsscharte (Lippen- Kiefer- Gaumenspalte), die Rückenmarksspalte (Spina bifida), die Hypospadie, der Hodenhochstand. Eine andere relativ häufige DSD-Form, das AGS, entsteht durch eine Überproduktion von männlich wirkenden Hormonen aus der Nebenniere in Folge eines Enzymdefektes. Bei Mädchen bewirkt dies eine Vermännlichung. Ähnliche Mechanismen sind für die Vermännlichung von Mädchen verantwortlich, deren Mutter einen hormonproduzierenden  Tumor oder deren Mutter aus therapeutischen Gründen in der Schwangerschaft männlich wirkende Hormone bekam. Auch bei diesen DSD-Formen ist die Entwicklung in die chromosomal programmierte Richtung gehemmt worden, zusätzlich, unter dem Einfluss der falschen Hormone, wurde sie dann noch in die männliche Richtung abgelenkt. <span id="more-865"></span>Diese Besonderheiten weisen darauf hin, wie schwer das Verständnis für das DSD-Phänomen für Laien (fast alle sind es) sein kann, d.h.:<br />
1. durch die Tatsache der langen und komplexen Entwicklung (Organogenese) von der Befruchtung bis zur Fortpflanzung: der Chromosomensatz steuert die Entwicklung der Keimdrüsen, gesteuert von der genetisch determinierten „Zeituhr“, deren Hormone die Ausbildung der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale, aber auch die entsprechenden Gehirnfunktionen bestimmen. Diese erst steuern mit der sexuellen Reife das Geschlechtsverhalten, welches zur Fortpflanzung führen soll.<br />
2. Die Entwicklung in nicht <strong>ein</strong> Organsystem, sondern in die beiden, für den Erhalt des Lebens erforderlichen Geschlechtsformen. Sie erfolgt zwangsläufig aus einer gemeinsamen Urform. D.h., es findet nicht nur die longitudinale Entwicklung, sondern auch noch eine Aufspaltung der Entwicklung in männlich oder weiblich statt.<br />
3. Das breite Spektrum trägt ebenfalls zur Verwirrung bei, allerdings nicht für die speziell interessierten Mediziner, die aus den verschiedenen Formen eher Einsichten und Informationen über die Entwicklungsmechanismen erhalten.</p>
<p>Störungen können auf allen Ebenen, isoliert oder kombiniert, eintreten mit der Folge der unvollständigen, defizitären oder unvollständig, aber vermännlichten Geschlechtsorgane, immer gepaart mit den entsprechenden Gehirnfunktionen.</p>
<p>Die meisten Entstehungsmechanismen für DSD und Folgen sind bekannt und können durch die moderne Medizin abgeklärt und behandelt werden. Einfache Beispiele: Hodenhochstand, Hypospadie, Scheidenprobleme, Sinus urogenitalis.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Zur DSD-Nomenklatur<br />
</strong>Das DSD Spektrum ist breit und die biologischen Zusammenhänge komplex. Wenn dann in der Diskussion weiter historisch entstandene Begriffe wie „Intersex“, „Zwitter“ „zwischengeschlechtlich“, „Hermaphrodit“,  verwendet werden, die nach heutigem Verständnis nicht mehr zutreffend sind, dann trägt dies zur Verwirrung bei, nicht nur bei Laien, sondern auch bei Medizinern und Psychologen. Diese Begriffe suggerieren die Existenz von etwas meist nicht Existentem (Zwischengeschlechtlichem), und es fällt dann schwer, das Phänomen DSD rationell zu betrachten. Diese historisch entstandenen Begriffe müssen ebenso verstanden werden wie die historischen Begriffe: „Leistenbruch“, „Hexenschuss“, „Schlaganfall“. Von Sachkundigen verwendet ist dabei immer klar, um was es sich handelt. Aber selbstverständlich ist beim Leistenbruch nichts gebrochen, die Hexe hat nicht geschossen, und beim Schlaganfall hat niemand einen Schlag bekommen.</p>
<p>Bei Verwenden der korrekten Nomenklatur verschwindet der Eindruck, dass Intersex, Zwitter, Hermaphroditen faszinierende Spielformen  der Natur zwischen männlich und weiblich sind, sondern es handelt sich um Störungen in der Entwicklung des männlichen oder weiblichen „Bauplans“. Diese sexuellen Differenzierungsstörungen, bzw. Fehlentwicklungen können die Fortpflanzung und den Erhalt unserer Spezies beeinträchtigen, wenn ihr prozentualer Anteil immer weiter steigen sollte (Weichmacher des Plastiks).<br />
Welche Bedeutung DSD in der Evolution zukommt, ist unklar.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Medizinische Beeinträchtigung, Krankheit<br />
</strong>Für viele DSD-Betroffene bedeutet die Anomalie nicht nur eine psychologische, emotionale Bürde, sondern auch eine direkte medizinische Beeinträchtigung (Krankheit). Dies wird in den Diskussionen meist nicht berücksichtigt.</p>
<p>Ein paar Beispiele für rein medizinische Beeinträchtigung ohne Berücksichtigung der Beeinträchtigung der Sexualfunktionen:<br />
<strong>Hodenhochstand: </strong>in 85 Prozent vergesellschaftet mit Leistenbruch, erhöhte Traumagefahr, erhöhtes Risiko der Entartung.<br />
<strong>Hypospadie:</strong> häufig assoziiert mit einer Enge der Harnröhrenmündung, dann Gefahr der aufsteigenden Entzündung des Harntraktes, der Nebenhoden und der Prostata. Gefahr von Lichen sclerosus et atrophicans, einer gefährlichen Hauterkrankung.<br />
<strong>Epispadie:</strong> proximale Formen sind inkontinent.<br />
<strong>Blasenekstrophie mit Epispadie</strong>: Blase, Bauchdecken und Becken sind gespalten.<br />
Mädchen mit Anomalien des <strong>Sinus urogenitalis</strong> haben häufig Harnwegsinfektionen, Inkontinenz, einen Hydrometrokolpos oder Hämatokolpos, ebenfalls mit aszendierenden Infektionen<br />
Menschen mit <strong>gemischter Gonadendysgenesie</strong> haben ein hohes Risiko von Harnwegsinfektionen und ein sehr hohes Entartungsrisiko der dysplastischen Strukturen (ca. 23%)<br />
<strong>XY- Frauen</strong> haben signifikant häufiger Leistenhernien (Hernia uteri inguinalis)<br />
Mädchen und Jungen mit <strong>Kloakalanomalien</strong> haben lebensbedrohende Probleme mit Infektionen, sind inkontinent.</p>
<p><strong>Zur Ethik<br />
</strong>Behindernde Anomalien, die medizinisch behandelt werden können, müssen auf Grund unserer medizinischen &#8211; und staats-ethischen Normen behandelt werden, um den Betroffenen den Anomalieschaden zu nehmen oder soweit wie möglich zu minimieren, sie damit vor weiteren Folgen zu schützen und ihnen eine normale Entwicklung und damit ein normales oder weitgehend normales Leben zu ermöglichen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Zur Kritik medizinischer Maßnahmen<br />
</strong>Bei aller, z.T. auch berechtigter Kritik an der historischen Behandlung von DSD unterscheiden sich die gemachten und zu kritisierenden Fehler in nichts von historischen Fehlern auf sonstigen Gebieten der Medizin. Diese müssen ebenso bewertet werden wie Fehler auf anderen Gebieten, wo z.B. aus damaligen Fehlverständnissen Fehler mit der Umwelt oder im politischen oder kirchlichen Bereich gemacht wurden.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Vorwürfe zu Operationen<br />
</strong>Die von Betroffenengruppen erhobenen Vorwürfe über unsinnige bis kriminelle Operationen, die ganz häufig auch von Medizinern und Psychologen „abgenickt“ werden, sind seit Jahrzehnten Vergangenheit. Dass Operationen misslingen, bleibt bittere Realität.</p>
<p>Dies gilt für alle Aktivitäten auf allen Gebieten. Diese Operationen strafrechtlich zu ahnden, erwies sich in den USA nach anfänglicher Verunsicherung als unrealisierbar. Es grenzt dann umgekehrt schon eher an den Tatbestand der Körperverletzung, wenn durch unüberlegte Aktionen in der Öffentlichkeit Eltern so verunsichert werden, dass sie (die Eltern) erforderliche Eingriffe zum Schaden des Kindes verhindern.</p>
<p>Dass es sich bei den Operationen um verstümmelnde Eingriffe handeln würde, ist bei heutigen mikrochirurgischen Techniken schlichtweg falsch. Es gibt kein „Herumgeschnippele“, welches beendet werden muss. Wir sind heute in der Lage, die meisten Fehlbildungen kosmetisch und funktionell gut zu korrigieren.</p>
<p>Dass funktionierende Keimdrüsen (Kastrationen) entfernt würden, ist in der Regel ausgeschlossen, sie werden in der Regel erhalten. Es gibt extrem seltene Ausnahmen, z.B. wenn nach der Pubertät ein Hodenhochstand verbleibt, weil sich der Hoden (dann schon geschädigt) operationstechnisch nicht aus dem Bauchraum in den Hodensack verlagern ließ. Liegt auf der Gegenseite ein gesunder Hoden vor, dann wird der betroffene Hoden entfernt, möglicherweise durch eine Prothese ersetzt, um einmal die bösartige Entartung zu verhindern und zum anderen den nicht betroffenen Hoden nicht zu schädigen. Dies ist keine Kastration da ja der gute Hoden verbleibt und geschützt wird, sondern eine medizinisch sehr sinnvolle Maßnahme. Dass, wie behauptet, solche Fälle der Kastrationen bei Selbsthilfegruppen mehrfach auf dem Schreibtisch lägen, ist entweder Unverständnis der medizinischen Zusammenhänge oder frei erfunden.</p>
<p>Gegengeschlechtliche Organstrukturen oder fehlentwickelte Keimdrüsenanlagen ohne Keimzellen müssen, auf Grund der hohen Entartungsrate, entfernt werden.</p>
<p>Dass alle Operationen (Blinddarm, abstehende Ohren, Tonsillektomie) ausnahmslos traumatisch sind, ist eine Binsenwahrheit. Für Genitalanomalien ist immerhin bekannt, wann und unter welchen Vorraussetzungen sie am besten toleriert werden.<br />
Dass bei Einhalten entsprechender Standards zu viel operiert wird, trifft nicht zu.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Zum Sinn der Kinderschutzkonvention<br />
</strong>Die Kinderschutzkonvention der Vereinten Nationen, die die Unversehrtheit von Kinder garantieren soll, bezieht sich selbstverständlich auf den gesunden Organismus (soll die weibliche Beschneidung verhindern, kann aber auch die rituelle Beschneidung von Knaben nicht verhindern) und nicht auf die Korrektur von Hodenhochständen, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder der Spina bifida.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Zum Verbot der Eltern, über das Wohl ihrer Kinder entscheiden zu lassen<br />
</strong>Dass Eltern über das unmittelbare Wohl ihrer Kinder, auch das gesundheitliche, entscheiden, hat sich in den meisten Kulturkreisen über Jahrtausende etabliert. Ohne die Einwilligung der Eltern ist nur in zwingenden Notfällen eine Operation möglich. Eltern per Grundgesetzänderung das Recht absprechen zu wollen, über das Wohl und die Behandlung ihrer fehlgebildeten Kinder zu entscheiden, ist nach Meinung sachkundiger Juristen, in einschlägigen Veröffentlichungen, unrealistisch. Danach bleibt unstrittig, dass Eltern über ihre Kinder entscheiden, nicht der Staat, so lange den Eltern das Sorgerecht nicht genommen ist. Sie entscheiden über die Religionszugehörigkeit, Erziehung, Kleidung, Ernährung, Schule, Freizeit und selbstverständlich auch über medizinische Belange. Dass Eltern dabei Fehler machen, ist normal und allen Menschen bekannt, dass der Staat schlechter entscheidet, ist historisch bewiesen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Zur medizinischen Notwendigkeit von Operationen<br />
</strong>Mit wenigen Ausnahmen handelt es sich um Operationen, die die Funktionen normalisieren, dabei wird ebenso auf den Nervenerhalt als auch auf die Kosmetik geachtet. Kosmetische Störungen haben, wie wir heute wissen, eine viel größere Bedeutung für die Emotionalentwicklung als allgemein bekannt.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Zu den Ergebnissen der medizinischen Behandlung bei DSD<br />
</strong>Es geht in der Diskussion immer wieder um den angeblich fehlenden Nachweis, dass die Behandlung von DSD sinnvoll ist. Studien werden gefordert. Für den Nachweis, dass das medizinische Handeln gerechtfertig ist, gibt es verschiedene Methoden und Evidenzgrade. Ein großer Teil des Wissens hat sich historisch entwickelt und braucht nicht mehr durch vergleichende Studien bewiesen werden, z.B. Sinn der Behandlung von Knochenbrüchen, des vereiterten Blinddarms, von Infektionen, von Tumoren. Es wird auch zum medizinischen Sinn der Behandlung von DSD keine gerechtfertigten vergleichenden Studien mehr geben, denen eine Ethikkommission zustimmen würde.</p>
<p>Es gibt aber viele Publikationen über Vergleiche von verschiedenen Methoden und deren Erfolgsergebnisse. Und es gibt Vergleiche zwischen der Frühbehandlung<strong>,</strong> wie sie heute empfohlen wird, und der Spätbehandlung. Dabei zeigt sich eindeutig, dass bei Operationen ab der Pubertät die  Komplikationsquote  vier bis fünf Mal höher ausfällt als im ersten Lebensjahr, z.B. bei Hypospadie-Operationen. Bei Spätkorrekturen ist auch schon ein großer Teil des Anomalieschadens eingetreten, das Körperbild fixiert, so dass sich nach heutigem medizinischen Wissenstand Spätoperationen verbieten.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Zum Sinn des 3. Geschlechtes<br />
</strong>Per Grundgesetzänderung ein drittes Geschlecht, das der Hermaphroditen für DSD- Betroffene, einzuführen, würde einen Akt der Diskriminierung für den größten Teil der Betroffenen bedeuten, denn realistisch handelt es sich bei denjenigen, die sich dafür einsetzen, um einen verschwindend kleinen Prozentsatz, während der Großteil der Betroffenen möglichst nicht auffallen und normal sein möchten. Nur weil die Zusammenhänge vor 200 Jahren nicht bekannt waren kam es im preußischen Landgesetz zu einer pragmatischen „vorläufigen“ Lösung.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Mythos<br />
</strong>Der faszinierende Hermaphrodit, aus der Verbindung von Hermes und Aphrodite entstanden, die ihm ihre besten körperlichen Eigenschaften mitgaben, hat nichts mit der DSD-Realität zu tun. Echte Hermaphroditen (Zwitter) sind extrem selten und wünschen sich, wie die allermeisten der Betroffenen „normal“ zu sein. Dies gilt genauso für Transsexuelle, die im anderen Geschlecht ganz normal sein wollen. Hermaphroditismus hat nichts zu tun mit Bi-, Homo- und Transsexualität und die allermeisten „Intersexformen“ oder DSD-Formen dürfen nicht in einen Topf geworfen und mystifiziert werden. DSD ist keine Laune, keine Spielform oder Variante der Natur, die außer männlich und weiblich noch „andere“ Formen „zulässt, schafft, ermöglicht“. DSD ist Folge einer gestörten Entwicklung, eine Hemmungsfehlbildung.</p>
<p>Aber Sex fasziniert und interessiert jeden, insbesondere die Vorstellung von Intersexualität und Transsexualität, kein Wunder, dass sich Medien und viele nichtmedizinische Gruppen damit beschäftigen und profilieren.</p>
<p><strong>Meinungen<br />
</strong>Jeder hat normalerweise eine oder seine Meinung zu allem. Nichtrecherchierte und nicht fundierte Meinungen von „Experten“, die aus ihrer Sichtweise das Phänomen DSD als intersexuell interpretieren, sind bei der Beurteilung nicht hilfreich. Dies gilt für Medien und Publikationen ebenso wie für fach- und sachunkundige Mediziner, Psychologen, Ethiker Juristen und Politiker. Bei Betroffenen ist es wichtig, ihre Meinung und Erfahrung zu hören, zu verstehen und in den Denkprozess zu integrieren. Aber auch Betroffene können nur von sich berichten und nicht über DSD urteilen, außer sie haben sich wissenschaftlich, z.B. als Arzt, ausgebildet und mit dem Thema beschäftigt. Das DSD- Phänomen ist zu komplex und zu sensibel, um generelle Meinungen dazu zuzulassen oder nach Meinung von Gruppen Entscheidungen zu fällen.</p>
<p>Interessant in diesem Zusammenhang sind die Meinungen der Referenten in den Online- Darstellungen des laufenden Verfahrens.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Prof. Dr. Martin Westenfelder ist Leiter der Sektion Kinderurologie im HELIOS Klinikum Krefeld. Mehr erfahren Sie <a title="Prof. Dr. med. Martin Westenfelder" href="http://diskurs.ethikrat.org/prof-dr-med-martin-westenfelder-2/">hier</a>.</strong></p>
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		<title>Die Schaffung eingebildeter Kranker</title>
		<link>http://diskurs.ethikrat.org/2011/07/die-schaffung-eingebildeter-kranker/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 08:14:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Claudia Kreuzer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aufklärung & Einwilligung]]></category>
		<category><![CDATA[Eingriffe]]></category>
		<category><![CDATA[Einwilligung]]></category>
		<category><![CDATA[Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Aufklärung und Einwilligung – der Versuch einer Systematisierung Claudia Kreuzer, selbst zwischengeschlechtlich, engagiert sich in der Selbsthilfegruppe Intersexuelle Menschen e.V., die sie 1998 mit aufbaute. In diesem Artikel erläutert sie, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine umfassende Aufklärung des &#8230; <a href="http://diskurs.ethikrat.org/2011/07/die-schaffung-eingebildeter-kranker/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>Aufklärung und Einwilligung – der Versuch einer Systematisierung</strong></h3>
<p><strong><a title="Claudia Kreuzer" href="http://diskurs.ethikrat.org/claudia-kreuzer/">Claudia Kreuzer</a>, selbst zwischengeschlechtlich, engagiert sich in der Selbsthilfegruppe Intersexuelle Menschen e.V., die sie 1998 mit aufbaute. In diesem Artikel erläutert sie, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine umfassende Aufklärung des Patienten über medizinische Eingriffe stattfindet und wie die Einwilligung erfolgen sollte, um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Bevor ich mich dem eigentlichen Thema zuwende möchte ich, um Missverständnisse zu vermeiden, an dieser Stelle feststellen, dass ich grundlegend geschlechtsverändernde medizinische Eingriffe an unmündigen intersexuellen Kindern ablehne. Meiner Auffassung nach kann jeder Eingriff in das Geschlecht eines Menschen nur von diesem allein entschieden werden.</p>
<p>Der hier zur Debatte stehende Themenschwerpunkt „Aufklärung und Einwilligung zu medizinischen Eingriffen“ kann natürlich nicht isoliert von den anderen Themenschwerpunkten und anderen Themen betrachtet werden. Deshalb muss an dieser Stelle zunächst der Charakter der Eingriffe an intersexuellen Menschen unabhängig des Alters näher untersucht werden.<span id="more-839"></span><br />
Daneben ist der derzeitige Stand der Aufklärung und Einwilligung bei geschlechtsverändernden ärztlichen Eingriffen der, das es keinen gibt. Aus den vorliegenden vielfältigen Patientenunterlagen sind daher auch lediglich nur Aufklärungen zu chirurgischen Verfahren, zum technischen Procedere des Eingriffs, erkennbar. Aufklärungen hinsichtlich lebenslanger medikamentöser Eingriffe, wie bei paradoxen Hormonbehandlungen, sind überhaupt nicht vorhanden.  Andere Aspekte der Aufklärung, insbesondere jene, die die Zeit nach chirurgischen Eingriffen betreffen, wie bei Kastrationen, sind ebenso generell nicht ersichtlich.</p>
<p>Allen ärztlichen Eingriffen in die geschlechtliche Entwicklung und Konstitution intersexueller Menschen, egal welchen Alters und Genotyps, ist zu Eigen, dass diese Eingriffe lebenslange wirtschaftliche, soziologische, physische und psychische Folgen für diese Menschen entwickeln.<br />
Grundlegend können medizinisch zwei Arten der Eingriffe in die geschlechtliche Entwicklung und Konstitution intersexueller Menschen unterschieden werden:<br />
Zum einen sind dies medizinische Eingriffe, die mit der Absicht erfolgen, die geno-, gonaden- und hormontypischen Anlagen und Dispositionen der Patienten zu erhalten, um somit deren gesunde geschlechtsspezifische Entwicklungspotentiale, die sexuelle Funktion und körperliche Ausprägung zu fördern.<br />
Die zweite Gruppe der Eingriffe erfolgen mit der Absicht die verbliebenen gesunden geno-, gonaden- und hormontypischen Anlagen und Dispositionen der Patienten möglichst völlig, meist chirurgisch und medikamentös, auszuschalten, um stattdessen eine andere, künstlich-medikamentös herbeigeführte, geschlechtlichspezifische Entwicklung, sexuelle Funktion und körperliche Ausprägung zu manifestieren.</p>
<p>Bei der ersten Variante medizinischer Eingriff wird unmissverständlich deutlich, dass hierbei die Herstellung respektive Wiederherstellung angeborener Körperfunktionen angestrebt wird. Daneben ergänzen über alle Fachgebiete mannigfaltige und langjährige Erkenntnisse aus der Standardbehandlung nicht intersexueller Menschen die genotypisch adäquaten Behandlungen. Die Standardbehandlung zeichnet sich dadurch aus, dass sie dem anerkannten Standard der medizinischen Wissenschaft folgt<sup>1</sup>. Unter medizinischem Standard sind Behandlungsgrundsätze und -methoden zu verstehen, die auf naturwissenschaftlicher Erkenntnis und ärztlicher Erfahrung basieren und durch Bewährung bei der Anwendung anerkannt sind<sup>2</sup>. Eine die kongruenten Eingriffe rechtfertigende ärztliche Motivation ist somit leicht nachvollziehbar. Ungeachtet dessen müssen dennoch auch hier, eben weil die Eingriffe auch lebenslange Folgen tätigen, die andere Ärzte nicht leicht nachzuvollziehen vermögen, besondere Ansprüche an die Dokumentation und die ärztliche Sorgfalt bei Aufklärung und Einwilligung gestellt werden. Auch muss hier an dieser Stelle deutlich angemerkt werden, dass medizinische Maßnahmen die über das Maß der Lebens- und Gesundheitserhaltung hinausgehen, wie z.B. die kosmetische Amputation einer Klitoris o.ä., nur durch die betroffenen Menschen allein entschieden werden können.</p>
<p>Während bei der ersten Variante medizinischer Eingriffe noch eine rechtfertigende Motivation im Sinne der Herstellung gesunder Funktionen des Körpers für den Durchschnittsbürger nachvollziehbar erscheinen kann, ist die Nachvollziehbarkeit bei der zweiten Variante, insbesondere aber in Hinblick auf den heutigen Entwicklungsstand der Medizin, fast völlig ausgeschlossen. Sie erscheinen im Besonderen deshalb höchst zweifelhaft und ausgeschlossen, weil bei dieser Art von paradox-geschlechtlichen Eingriffen zwingend gesunde physische Entwicklungspotentiale mit chirurgischen und/ oder medikamentösen Mitteln lebenslang unterbunden werden müssen. Dem aber noch nicht genug, muss in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle lebenslang mit Medikamenten, die darüber hinaus keine Zulassung für diesen Zweck besitzen, eine krankhafte Entwicklung körperlicher Merkmale des anderen Geschlechts initiiert werden. Man spricht hier auch von sogenannten paradox-geschlechtlichen Behandlungen respektive Therapien. Die langjährigen teils lebenslang wirksamen Ergebnisse dieser Behandlungen sind völlig offen und unvorhersehbar. Es handelt sich, da bei dieser Art der medizinischen Behandlung hierzu Zulassungen, evidente Studien sowie signifikante Erkenntnisse völlig fehlen und ein überwiegendes Forschungsinteresse offensichtlich ist, dem Grundsatz nach, um medizinische Humanversuche an intersexuellen Menschen.<br />
Dies macht es erforderlich, dass an die Aufklärung und die davon abhängige rechtwirksame Einwilligung besondere Bedingungen zu knüpfen sind. Insbesondere verbietet es sich hier von selbst für den Arzt auf sogenannte formalisierte Standardaufklärungen zurückzugreifen. Sie werden den Ansprüchen und den Rechten des Patienten mit paradox-geschlechtlichen Behandlungen keinesfalls gerecht, da seine Situation und Behandlung nicht dem Standard entspricht<br />
Bei solcherart medizinischen Versuchs-Behandlungen sind die diesbezügliche Aufklärung und Einwilligung, da sie eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen betrifft, streng zu systematisieren, schriftlich zu protokollieren und dem Patienten auch zur Kenntnis seiner weiterbehandelnden Ärzte vollständig auszuhändigen. Daneben ist dem Patienten respektive seinem Vertreter eine angemessene Bedenkfrist einzuräumen.</p>
<p>Im Hinblick auf die Frage, ob ein Patient einen Heileingriff will oder nicht, ist er autonom. Dies, das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, ergibt sich aus seinem verfassungsrechtlich begründeten allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie weiteren Grundrechten (vgl. Art. 2 I GG und Art. 1 I GG).<br />
Das Selbstbestimmungsrecht verlangt dabei unbedingt eine Aufklärung (siehe unten: PDF zum Download „Aufklärung“)</p>
<p>Voraussetzungen einer rechtswirksamen Einwilligung:<br />
Die Einwilligung muss kundgegeben sein, wenn auch nur implizit<sup>3</sup>;<br />
Der Patient muss nach natürlicher Betrachtungsweise einsichts- und urteilsfähig sein<sup>4</sup>;<br />
Der Patient muss die Einwilligung nach hinreichender Aufklärung durch den Arzt getroffen haben (die Aufklärung muss ihn zur Selbstbestimmung befähigen)<sup>5</sup>;<br />
Es dürfen keine Willensmängel vorliegen<sup>6</sup> (z.B. konstruktiv über Drohung, Zwang, Irrtum, Täuschung<sup>7</sup>) .</p>
<p>Aus meinen Tätigkeiten für den Bundesverband Intersexuelle Menschen e.V. habe ich eine Vielzahl von Akteneinsichten gehabt. In keiner dieser Akten, ausdrücklich <strong>keiner</strong>, war auch nur ansatzweise eine minimal genügende Aufklärung respektive Selbstbestimmungsaufklärung erkennbar.<br />
Solange es keine verbindlichen Regelungen zur Selbstbestimmungsaufklärung bei medizinischen Eingriffen in die geschlechtliche Entwicklung und Konstitution von intersexuellen Menschen gibt, sind die diesbezüglichen medizinischen Eingriffe immer rechtswidrig. Es liegt somit auch kein Rechtfertigungsgrund für die Eingriffe vor.<br />
Anschließend an diesen Aufsatz stellt sich mir die grundlegende Frage, ob bei intersexuellen Menschen auf physischem und psychischem Gebiet eine Erkrankung der Geschlechtsentwicklung tatsächlich vorliegen kann oder ob nicht der abweichende Anschein des Genitalstatus‘ medizinisch missinterpretiert wird, denn angesichts paradoxer geschlechtszuweisender Eingriffe ist mir nicht klar, ob damit nicht der Fehler erst geschaffen wird.</p>
<p><span style="font-size: 13px; font-style: italic; line-height: 19px;">Literaturangaben:<br />
</span><span style="font-size: 13px; font-style: italic; line-height: 19px;"><sup>1</sup> Hart, MedR 1998,8,9f;<br />
</span><span style="font-size: 13px; font-style: italic; line-height: 19px;"><sup>2</sup> Deutsch Spickhoff, Medizinrecht S.452f. Rn. 651;<br />
</span><span style="font-size: 13px; font-style: italic; line-height: 19px;"><sup>3</sup> Schönke/ Schröder- Eser, StGB, §223 Rn.43;Handbuch des Medizinstrafrechts 3. Aufl.<br />
</span><span style="font-size: 13px; font-style: italic; line-height: 19px;"><sup>4</sup> Soweit dies nicht gegeben ist, entscheidet der gesetzliche Vertreter, (z.B. unter dem 16. Lebensjahr)<br />
</span><span style="font-size: 13px; font-style: italic; line-height: 19px;"><sup>5</sup> „Aufklärungspflicht“ Schöch, S.XX; NK- Kindhäuser, StGB §228 Rn.8 ff bzw. §223 allgemein und §223 Rn.7;<br />
</span><span style="font-size: 13px; font-style: italic; line-height: 19px;"><sup>6</sup> Schönke/ Schröder- Eser, StGB, §223 Rn.39;Handbuch des Medizinstrafrechts 3. Aufl.<br />
</span><span style="font-size: 13px; font-style: italic; line-height: 19px;"><sup>7</sup> Vgl. BGHSt 4, 113,119,;16, 309, 310; 19, 201,206; BGH, DRiZ1981, 310; BGH, MedR1998,516 Kern, MedR 1998,518; kühne,JZ1979, 241; Lackner/ Kühl, StGB, §228 Rn.8; Amelung/ Eymann, JuS 2001, 937, 943ff.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine Zusammenstellung von Faktoren der Aufklärung über medizinische Eingriffe bei zwischengeschlechtlichen Menschen, den Stand der Literatur hierzu und daraus resultierende spezifische Forderungen, zusammengestellt von Claudia Kreuzer, finden Sie <strong><a href="http://diskurs.ethikrat.org/wp-content/uploads/2011/07/Aufkl%C3%A4rung-Online-Diskurs-Intersexualit%C3%A4t-Cl-Kreuzer.pdf">hier</a></strong> als Tabelle.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Claudia Kreuzer engagiert sich in der Selbsthilfegruppe Intersexuelle Menschen e.V., die sie 1998 mit aufbaute. Mehr erfahren Sie <a title="Claudia Kreuzer" href="http://diskurs.ethikrat.org/claudia-kreuzer/">hier</a>.</strong></p>
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		<title>Die Jagd nach dem „wahren“ Geschlecht</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Jul 2011 10:08:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Integration & Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschlecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Wann gilt eine Frau als Frau? Die FIFA und andere Sportverbände setzen sich momentan mit dieser Frage auseinander. Sie versuchen zu klären, welche Kriterien erfüllt werden müssen, dass eine Frau im Sport tatsächlich auch als solche gilt. Die Medien lösten &#8230; <a href="http://diskurs.ethikrat.org/2011/07/die-jagd-nach-dem-%e2%80%9ewahren-geschlecht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wann gilt eine Frau als Frau? Die FIFA und andere Sportverbände setzen sich momentan mit dieser Frage auseinander. Sie versuchen zu klären, welche Kriterien erfüllt werden müssen, dass eine Frau im Sport tatsächlich auch als solche gilt. Die Medien lösten durch eine erniedrigende Debatte über das Geschlecht verschiedener Sportlerinnen eine regelrechte Hetzjagd aus. Hinter der Frage nach dem Geschlecht von Sportlerinnen steckt mehr als die bloße Gewährleistung eines scheinbar fairen Fußballspiels oder Wettkampfs.</strong></p>
<p>Breite Schultern, ein markantes Kinn: Äußerliche Merkmale von Männern? Äußerliche Merkmale von Sportlern? Eine Laune der Natur? In zahlreichen Medien wurde mit dem  Beginn der Frauen-Fußballweltmeisterschaft über zwei Spielerinnen von Äquatorialguinea berichtet. Der Grund: ihr männliches Erscheinungsbild. „Wie schon 2008 spielen bei Äquatorialguinea mindestens zwei Männer mit“, äußerte sich die nigerianische Nationaltrainerin schon im November vergangenen Jahres. Solche Zweifel am Geschlecht von Sportlerinnen sind nicht neu. Vor drei Jahren sah sich die Tennisspielerin Sarah Gronert nach Anfeindungen gezwungen, einen Geschlechtstest zu machen. Es sollte bewiesen werden, dass die intersexuell geborene Tennisspielerin, die sich mit 19 Jahren entschied als Frau zu leben, tatsächlich weiblichen Geschlechts ist.<span id="more-833"></span></p>
<p>Einer unmoralischen Hetzjagd der Medien kam die Suche nach dem „wahren“ Geschlecht der Leichtathletin Caster Semanya gleich. 2009 gewann sie bei der Leichtathletik-Weltmeisterschaft über 800 Meter so überlegen, dass in den Medien und unter anderen Sportlerinnen Zweifel an ihrem weiblichen Geschlecht laut wurden. Ein Jahr lang durfte die Leichtathletin nicht bei Wettkämpfen antreten. Der Weltverband IAAF (International Association of Athletics Federations), der die Südafrikanerin untersuchte, veröffentlichte die Untersuchungsergebnisse nie. Der Deal, der am Ende der Debatte stand, überließ der Leichtathletin den Titel, gewährte ihr wieder die Starterlaubnis, aber enteignete sie ihrer intimsten Privatsphäre.</p>
<p>Auf diese Ereignisse hin und um weitere erniedrigende Debatten dieser Art künftig zu vermeiden, erließ das IOC (International Olympic Committee) gemeinsam mit der IAAF neue Regeln für (intersexuelle) Athletinnen: Diese dürfen bei Wettkämpfen dann noch unter den Frauen starten, wenn das Level der männlichen Sexualhormone das der weiblichen nicht übersteigt. Sind sie ausgewogen, muss nachgewiesen werden, dass sich dadurch kein Vorteil für die Athletin ergibt.</p>
<p>Auch die FIFA (Fédération Internationale de Football Association) hat versucht eine Regelung für die eindeutige Einteilung von Sportlern in weiblich und männlich zu finden. Sie macht die Mitgliederverbände und Teamärzte dafür verantwortlich das Geschlecht der Spieler sicherzustellen. Die Thematik sei zu vielschichtig, Hormonwerte würden zur eindeutigen Feststellung des Geschlechts nicht ausreichen. Der Bonner Jurist Henning Wegemann sieht darin jedoch einen Denkfehler: &#8220;Die FIFA scheint tatsächlich davon auszugehen, dass man das Geschlecht bestimmen kann. Dabei ist das aus wissenschaftlicher Sicht nicht in allen Fällen möglich.&#8221;</p>
<p>Nicht nur der Schatten des Faktums, dass eine eindeutige Bestimmung des Geschlechts nicht immer möglich ist, liegt über der Debatte, sondern noch ein weiterer: die Art und Weise, wie die Debatte in Öffentlichkeit und Medien geführt wird. Eine Einteilung in männlich und weiblich wird hier als sinnvoll und notwendig zugrunde gelegt. Die Infragestellung dieser Kategorisierung, scheitert sie doch offensichtlich an einigen Stellen, kommt nur selten auf. Würde diese doch die scheinbar unverrückbaren wirtschaftlichen und medialen Grundwerte der Sportverbände erheblich erschüttern. Nicht nur die gesellschaftlich verbreitete Auffassung, dass die ausschließliche Einteilung von Menschen in Männer und Frauen ein funktionierendes System ist, spiegelt sich hier wider, sondern auch – damit in Verbindung stehend – der gesellschaftliche Umgang mit Zwischengeschlechtlichkeit.</p>
<p>Die Debatte ist ein Abbild gesellschaftlicher Grenzen im Denken über und Umgang mit Geschlecht und Zwischengeschlechtlichkeit. Dass im Sport eine Grundlage für den gerechten Wettkampf geschaffen werden muss, ist sinnvoll. Das strikte Vorgehen gegen von Menschen künstlich gesteigerte Leistungsfähigkeit, um Fairness zu gewährleisten, erscheint aus dieser Perspektive logisch. Diese Logik lässt sich auf zwischengeschlechtliche Menschen jedoch nicht anwenden. Sie versuchen nicht ihre Leistung künstlich zu beeinflussen. Sie leisten das, was ihr anders erscheinender Körper zulässt. Nicht nur das Geschlecht ist ausschlaggebend für besondere Leistungen, auch andere körperliche Konstitutionen können Menschen in einem Wettkampf Vorteile verschaffen. Unweigerlich drängen sich an dieser Stelle Fragen auf: Wo fängt man an nach Ungerechtigkeit zu suchen? Woran kann Fairness festgemacht werden? Wie setzt man einen gerechten Wettkampf um? Und wann hört man auf, körperliche Differenzen in Kategorien einzuteilen, die offensichtlich in manchen Situationen scheitern? Antworten zu finden, ist nicht einfach, aber die Infragestellung der bislang vorgenommenen Kategorisierung in Männer und Frauen könnte unerwartete Alternativlösungen aufwerfen, finden sich doch innerhalb der Kategorien Mann und Frau mindestens die gleichen körperlichen Varianzen wie zwischen den Kategorien. Fernab der gesamten Debatte und all dieser Überlegungen sollte allerdings immer berücksichtigt werden, dass die Intimsphäre betroffener Personen zu wahren ist. Die Forderung von Gerechtigkeit in sportlichen Wettkämpfen darf den Anspruch der Gerechtigkeit im Umgang mit Menschen nicht ins Abseits drängen.</p>
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